1. Gemeinsame Grundlagen
1.1 Profilbildung als Chance
Das Berufliche Gymnasium Wirtschaft ist gekennzeichnet durch den Unterricht in den vier profilbildenden Fächern Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling (BRC), Volkswirtschaft (VW) sowie Informationsverarbeitung (IV) und Praxis (PR). Durch diese Fächer und die mit ihnen verbundenen Inhalte entsteht ein besonderes berufsbezogenes Profil, welches die Attraktivität des Beruflichen Gymnasiums ausmacht. Zusätzlich geht es um die starke Einbeziehung neuer Technologien sowie um eine Vielfalt von Methoden im Unterricht. Die Nutzung von PCs ist selbstverständlicher Bestandteil des Unterrichts; ebenso ist die Arbeit an Projekten im Team für unsere Schülerinnen und Schüler normal.
1.2 Die Fächerinhalte
Im Folgenden werden in stark verallgemeinerter Form die grundlegenden Inhalte der Fächer vorgestellt. Die Betriebswirtschaftslehre betrachtet das wirtschaftliche Handeln in Unternehmen sowie die Außenbeziehungen von Unternehmen, während dagegen die Volkswirtschaftslehre alle wirtschaftlichen Vorgänge eines Staates aus der Gesamtsicht betrachtet. Das betriebliche Rechnungswesen umfasst Verfahren zur systematischen Erfassung und Auswertung berechenbarer Beziehungen und Vorgänge innerhalb eines Unternehmens für die Zwecke der Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens. Das Controlling geht dann über die Auswertung des innerbetrieblichen Rechnungswesens hinaus, indem zusätzliche Daten beschafft und berücksichtigt werden. Das Rechnungswesen ist damit wie auch das Controlling eine Hilfsdisziplin der Betriebswirtschaft. Im Fach Informationsverarbeitung sollen die Grundlagen für eine aktive und kritische Teilnahme an der Informationsgesellschaft gelegt werden. Es dient damit u. a. den Fächern BRC und VW. Im Fach Praxis finden vertiefende Anwendungen und Übungen hauptsächlich aus den Bereichen der Betriebswirtschaft und der Informationsverarbeitung statt.
1.3 Die Verteilung der Unterrichtstunden laut Stundentafel
Unterrichtsstunden im Fach | Einführungs- | Qualifikations- | Qualifikations- |
BRC 1) | 4 | 4 | 4 |
PR (gemeinsam mit BRC)2) | 2 | 2 | 2 |
VV 3) | 3 | 3 | 3 |
IV 3) | 3 | 3 | 3 |
*1) Ist das Profilfach mit erhöhten Anforderungen. Es wird durchgängig vierstündig unterrichtet und doppelt gewichtet. Es ist immer erstes Prüfungsfach.
*2) Ist ein Profilfach mit grundlegenden Anforderungen. Es wird durchgängig zweistündig unterrichtet und in der Abiturqualifikation einfach gewichtet.
*3) Ist Profilfach mit grundlegenden Anforderungen. Es wird durchgängig dreistündig unterrichtet und einfach in der Abiturqualifikation gewichtet. VW oder IV ist viertes und/oder fünftes Prüfungsfach.
1.4 Lernkontrollen und Leistungsbewertung
Für alle vier Fächer haben die zuständigen Fachkonferenzen ein einheitliches Bewertungsschema beschlossen. In der Einführungsphase werden die Noten 1 - 6, also sehr gut bis ungenügend, erteilt. In der Qualifikationsphasewerden sogenannte Notenpunkte (NP) 00 - 15 vergeben.
Ausreichende Leistungen sind ab 45 % erbracht. Bereits in der Einführungsphase wird auf eine fachsprachlich richtige Bearbeitung der Aufgaben geachtet! Schon in der EP sollen die Klausuren ca. 20 % Inhalte des Anforderungsbereiches III (gem. Einheitliche Prüfungsanforderungen - EPA) enthalten!
Neben den Klausuren können auch Projektarbeiten, Referate u. Ä. zur schriftlichen Leistungsbewertung herangezogen werden. Mündliche Bewertungen ergeben sich z. B. aus der Beteiligung am Unterricht, der Beurteilung von Sachverhalten oder der Präsentation von Arbeitsergebnissen im Unterricht. (s. S. 5)
In unseren Fächern gelten die folgenden Leistungsstandards:
11 Punkte (gut)sollen erteilt werden, wenn 75 % der erwarteten Gesamtleistung und auch Leistungen im Anforderungsbereich III erbracht worden sind.
Die Note kann erteilt werden, wenn
- zentrale Aussagen und bestimmte Merkmale von Materialien und Sachverhalten differenziert erfasst und umfassend bearbeitet werden,
- die Aussagen präzise und umfassend auf die Aufgabe bezogen sind,
- eigenständiges Arbeiten erkennbar ist,
- fachspezifische Verfahren und Begriffe sicher angewendet werden,
- die Darstellung in Struktur und sprachlicher Gestaltung überzeugt,
- komplexe Gedankengänge entwickelt u. eigenständig Urteile dargestellt werden,
- die Arbeit klare Strukturen aufweist und eindeutige Verbindungen herstellt.
05 Punkte (ausreichend) sollen erteilt werden, wenn 45 % der erwarteten Gesamtleistung erbracht worden sind. Die Note soll erteilt werden, wenn
- zentrale Aussagen und bestimmte Merkmale von Materialien und Sachverhalten in Grundzügen erfasst sind,
- die Aussagen insgesamt auf die Aufgaben bezogen sind,
- grundlegende Verfahren und Begriffe angewendet werden,
- die Darstellung verständlich ausgeführt und erkennbar zugeordnet ist,
- die mutter- und fachsprachlichen Anforderungen im Ganzen erfüllt sind,
- erkennbare Strukturen vorhanden sind.
Zu Lernkontrollen und Leistungsbewertung (Teambeschlüsse fett gedruckt):
Die Rahmenrichtlinien [RRL] für die Unterrichtsfächer BRC, IV und VW im Beruflichem Gymnasium Wirtschaft (05/2001), S. 13 – 16, Abschnitt 1.6, sagen hierzu: „Die Leistungsbewertung muss ergebnis- und prozessorientiert erfolgen ... Die Vermittlung einer umfassenden Handlungskompetenz macht es erforderlich, dass die Leistungen auf vielfältige Weise überprüft und bewertet werden. Zur Leistungsbewertung werden schriftliche, mündliche und weitere Lernkontrollen herangezogen.“ Die wesentlichen Instrumente von Lernkontrollen und Leistungsbewertungen finden sich auf S. 15 der RRL. Im Regelfall fließt die schriftliche Leistung mit 60 % [70 % im Fach IV] und die Mitarbeit mit 40 % (30 % im Fach IV) in die Gesamtleistung ein! Am Ende der Einführungsphase wird das erste Halbjahr mit 25 % in der Gesamtnote berücksichtigt!
Die Gestaltung der Klausuren orientiert sich an den EPA für die Abiturprüfung.
„Neben den fachlichen Kriterien sollen auch schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form berücksichtigt werden. Derartige Verstöße führen zu einem Punktabzug von ein bis zwei Punkten (in der QP, d. V.).“ (EB-AVO-GOFAK 8.15) In der EP kann dies zu einer schlechteren Note führen.
Die Beurteilung in den Fächern BRC, VW und PR befinden sich hier.
1.5 Das zentrale fächerübergreifende Projekt
Die Unterrichtsinhalte der drei Jahrgänge sollen nach Möglichkeit in Form von kleineren und größeren Projekten vermittelt werden, die nach dem Spiralprinzip angeordnet sind (z. B. Bildbearbeitung, Erstellung einer Web-Site, Einrichtung eines Web-Shops). Der Umfang und die Komplexität der Projekte nimmt sukzessive zu. Als Besonderheit findet im zweiten Halbjahr der Kursstufe 12 ein fächerübergreifendes Projekt im Fach Praxis statt. Dabei werden neben BRC in aller Regel auch die Fächer Vw und Infv eingebunden. Auch andere Fächer können beteiligt werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen in diesem Rahmen eine schriftliche Projektarbeit verfassen. Die Note für die formale Gestaltung wird im Fach Praxis gewertet, die Note für die methodisch-inhaltliche Gestaltung wird im gewählten Fach gewertet und ersetzt dort eine Klausur.
1.6 Zu den Unterrichtsmethoden
Neben der fachlichen Seite sollen die Schülerinnen und Schüler in allen vier Fächern sog. Methodenkompetenz erwerben, um sich auf Wandel und neue Anforderungen einstellen zu können. D. h., die Lernenden sollen sich die Unterrichtsinhalte zunehmend selbst erschließen, Probleme und Lösungen sollen selbstständig oder im Team erkannt und entwickelt werden. Lehrerinnen und Lehrer sollen nicht mehr nur im herkömmlichen Sinn unterrichten, sondern eher als Moderatoren wirken.
Folgende Methoden finden im Unterricht Berücksichtigung: Brainstorming, Brainwriting (dazu gehören die Kartenabfrage bzw. Metaplantechnik oder das Mind-Mapping), Projekte, Fallstudien, Rollenspiele, Netzwerke, Kausalkettenanalyse, Expertenbefragungen und besonders Gruppenarbeiten.
Dabei erlernen die Schülerinnen und Schüler auch die Anfertigung von Handlungsprodukten wie z. B. Leserbriefen, Positionspapieren, Tischvorlagen und verschiedenen Präsentationstechniken.
1.7 Das Zentralabitur
Ab der Abiturprüfung im Jahr 2006 gibt es das landesweit zentrale Abitur auch in Niedersachsen. Dies gilt für BRC und Vw. Im Fach Infv gibt es wegen der unterschiedlichen Hard- und Softwareausstattung der Schulen kein Zentralabitur. Es gelten nach Beschluss der Kultusministerkonferenz die einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung „Berufliche Informatik“. Details finden sich hier
Wie alle Schulen, so bekommt auch unsere Schule zu Beginn der Qualifikationsphase für die Fächer BwRwC und Vw Thematische Schwerpunkte mitgeteilt, die am Ende der Qualifikationsphase Grundlage der Abiturprüfung sind. Die Thematischen Schwerpunkte werden hier veröffentlicht. (Achtung: Fach und Abiturjahr beachten!) Zu Beginn der QP 12 erhalten die Schülerinnen und Schüler schriftliche Informationen zu den Thematischen Schwerpunkten des Abiturs.
Aus diesem Grund ist eine intensive Absprache und Zusammenarbeit der Lehrenden notwendig. Die in dem jeweiligen Fach unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer haben sich darauf verständigt, bei regelmäßig stattfindenden Treffen die Vorgehensweisen und Inhalte so abzustimmen, dass alle Schülerinnen und Schüler zum Abitur einen weitgehend gleichen Kenntnisstand haben und damit optimal auf die zentrale Prüfung vorbereitet sind.