Blockzeiten für Verwaltungsfachklassen
Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu den Blockzeiten bis 2027:
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Ausbildung zur /zum Verwaltungsfachangestellten
Ausbildungsziel und -dauer
Der Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung qualifiziert für die Aufgabenwahrnehmung der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene und befähigt für die Erledigung allgemeiner Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen. Ausbildungsberuf wird im öffentlichen Dienst in verschiedenen Fachrichtungen angeboten, an der RBS werden Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung sowie Kirchenverwaltung beschult.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie gliedert sich in einen betrieblichen und einen theoretischen schulischen Teil. Der theoretische Teil wird an der RBS sowie im dienstbegleitenden Unterricht an den niedersächsischen Studieninstituten erteilt. Der betriebliche Teil der Ausbildung erfolgt in den Verwaltungsgebäuden der Kommunen, d. h. bei den Städten, Landkreisen und Gemeinden, bei den Landeskirchen, Kirchenkreisen, Kirchengemeinden sowie bei weiteren Einrichtungen der Landesverwaltung.
Persönliche Voraussetzungen für die Berufsausbildung
Kontaktfreudigkeit sowie offener Umgang mit Menschen
Interesse am politischen Geschehen
Befähigung zum und Freude am systematischen Denken beim Arbeiten
mit Gesetzestexten
Schulische Voraussetzungen für die Berufsausbildung
- mindestens Hauptschulabschluss
Unterrichtsorganisation
Der Berufsschulunterricht findet im Blockunterricht statt.
Ausbildungsinhalte
Für den nach Lernfeldern gegliederten Unterricht an den Berufsschulen ist auf Bundesebene der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz maßgeblich.
Auf Landesebene richtet sich die Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur /zum Verwaltungsfachangestellten.
Dienstbegleitender Unterricht der Studieninstitute und Berufsschulunterricht sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt.
Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich aus den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport sowie den berufsbezogenen Lernfeldern zusammen. Die Vermittlung der Inhalte der berufsbezogenen Lernfelder erfolgt auf Grundlage eines landesweiten Stoffverteilungsplanes.
Prüfungen
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Das Ablegen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen
Verwaltungsbetriebswirtschaft
Personalwesen
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Wirtschafts- und Sozialkunde
durchzuführen.
Die praktische Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Fallbezogene Rechtsanwendung statt.
Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfungen ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.
Schulabschluss
Der erweiterte Sekundarabschluss I wird bei Vorliegen folgender Voraussetzungen erworben:
erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung
Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
jeweils mindestens die Note 3 in den Fächern Deutsch, einer Fremdsprache und der Durchschnittsnote im berufsspezifischen Bereich
Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten an unserer Schule
Fachoberschule Wirtschaft Klasse 12, Abschluss: Fachhochschulreife
Berufliches Gymnasium Klassen 11-13, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife
Ansprechpartner
Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf:
Frau Wartewig E-Mail per Kontaktformular
Ansprechpartner für den Koordinationsbereich Berufsschule:
Herr Prox E-Mail per Kontaktformular