Ausbildung zur /zum Steuerfachangestellten

Ausbildungsziel und -dauer
Die Ausbildung in diesem Beruf dauert drei Jahre, und wer sich dazu entschlossen hat, hat eine Wahl getroffen, die hohe Ansprüche stellt hinsichtlich Lernbereitschaft, Flexibilität, Abstraktionsvermögen und der Fähigkeit, den Wünschen der Mandanten bezüglich einer fundierten Beratung in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gerecht zu werden. Der ständige Wandel in allen Bereichen des Steuerrechts, aber auch die (Weiter-) Entwicklung betriebswirtschaftlicher, kostenrechnerischer und unternehmenspolitischer Erkenntnisse erfordert eine ständige Bereitschaft zum Umlernen und Neulernen. Hohe Anforderungen! Aber auch die Möglichkeit, sich später vor der Steuerberaterkammer als Steuerfachassistent/-in zu qualifizieren und nach entsprechenden Weiterbildungsaktivitäten den Status eines Steuerberaters / einer Steuerberaterin zu erwerben.

Voraussetzungen für die Berufsausbildung

  • Möglichst Realschulabschluss (mit erweitertem Sekundarabschluss I), erfolgreicher Besuch der Höheren Handelsschule oder Abitur (Sekundarabschluss II),
  • Freude an und Fähigkeit zu systematischem Denken,
  • Kontaktfreudigkeit und offener Umgang mit Menschen, da (künftige) Mandanten persönliche Ansprache und Ehrlichkeit erwarten,
  • Grundlagenkenntnisse im Bereich der EDV verbunden mit der Bereitschaft, sich - bei bestmöglicher Hilfestellung durch den Ausbildungspartner -in die berufsspezifischen Erfordernisse der Datenverarbeitung einzuarbeiten.


Unterrichtsorganisation
 Im Berufsschulunterricht werden ca. 90 % des theoretischen Wissens vermittelt, das für die spätere Berufsausübung erforderlich ist.
Der Berufsschulunterricht erfolgt im ersten Ausbildungsjahr an zwei Unterrichtstagen pro Woche, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an einem Unterrichtstag pro Woche.

Ausbildungsinhalte

Für den nach Lernfeldern gegliederten Unterricht an den Berufsschulen ist auf Bundesebene der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz maßgeblich.


Auf Landesebene richtet sich die Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur /zum Steuerfachangestellten.

Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich aus den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport sowie den berufsbezogenen Lernfeldern zusammen.

Die vermittelten und zu erlernenden Unterrichtsinhalte sind gegliedert in folgende Lernfelder

(sBL = spezielle Betriebslehre = Steuerlehre; RW = Rechnungswesen, WiSo = Wirtschafts- und Sozialkundeunterricht)

Nr.

Jahr

Lernfelder

01

01

Rechtliche Grundlagen der Wirtschaft (WiSo)

02

 

Grundlagen des allg. Steuerrechts, Arbeitsrecht und soziale Sicherung (WiSo)

03

 

Umsatzsteuerrecht (sBL)

04

 

Besteuerungsgrundlagen - ESt - (sBL)

05

 

Grundlagen der Finanzbuchführung mit Beschaffungs- und Absatzwirtschaft (RW)

06

 

(06 / I) Handels- und Gesellschaftsrecht (WiSo)

 

 

 

06

02

(06 / II) Handels- und Gesellschaftsrecht (WiSo)

07

 

(07 / I) Investition und Finanzierung (WiSo)

08

 

Ermittlung des Einkommens - ESt - (sBL)

09

 

Personalwirtschaft (RW)

10

 

Finanzwirtschaft (RW)

 

 

 

07

03

03 (07 / II) Investition und Finanzierung (WiSo)

11

 

Grundzüge der Wirtschaftspolitik (WiSo)

12

 

Festsetzung der Einkommensteuer und Eigenheimzulage (sBL)

13

 

Grundlagen der KöSt und Ermittlung der GewSt (sBL)

14

 

Abgabenordnung (sBL)

15

 

Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht, Anlagen-Bf, betriebswirtschaftl. Auswertungen (RW)

 

Die Vermittlung der Inhalte der berufsbezogenen Lernfelder erfolgt auf Grundlage des schulischen Arbeitsplanes.

Prüfungen
Für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die erfolgreiche Teilnahme an Prüfungen vor der Steuerberaterkammer Niedersachsen (Hannover) erforderlich. Die Prüfungen erfolgen in der Regel am Schulstandort Hameln vor dem örtlich zuständigen Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer.
Nach ca. 1 ½ Ausbildungsjahren ist eine schriftliche Zwischenprüfung abzulegen.
Nach in der Regel dreijähriger Ausbildungszeit erfolgt die Abschlussprüfung. Diese besteht aus schriftlicher Prüfung in den Bereichen Steuerlehre, Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde und anschließender (mündlicher) Prüfung unter dem Schwerpunkt Mandantenorientiertes Prüfungsgespräch.

Schulabschluss

  • Der erweiterte Sekundarabschluss I wird bei Vorliegen folgender Vorausset-zungen erworben:
  • erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung
  • Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
  • jeweils mindestens die Note 3 in den Fächern Deutsch, einer Fremdsprache und der Durchschnittsnote im berufsspezifischen Bereich


Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten an unserer Schule
Fachoberschule Wirtschaft Klasse 12, Abschluss: Fachhochschulreife
Berufliches Gymnasium Klassen 11-13, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife

 

Ansprechpartner
Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf:
Herr Hackbarth E-Mail per Kontaktformular   

Ansprechpartner für den Koordinationsbereich Berufsschule:
Herr Rudsinske E-Mail per Kontaktformular