Ausbildung zur Industriekauffrau/zum Industriekaufmann

Ausbildungsziel und -dauer
Der Industriekaufmann/die Industriekauffrau ist in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen tätig, die zunehmend nicht nur Produkte herstellen, sondern auch ergänzende und eigenständige Dienst- und Serviceleistungen zum Teil in umfangreichen Projekten anbieten. Industriekaufleute verfügen über ein nicht nur auf die industrielle Fertigung bezogenes breites kaufmännisches Grundwissen, insbesondere auch im Bereich der Kundenberatung, Kundenbetreuung und der Projektabwicklung. Das Berufsbild umfasst arbeitsfeldübergreifende Qualifikationen, Fachqualifikationen und profilgebende Einsatzbereiche, in denen branchen- bzw. betriebsbezogene Qualifikationen im Hinblick auf einen angestrebten Arbeitsplatz erworben werden. Kundenorientierung und geschäftsprozessbezogene Handlungskompetenz werden besonders herausgestellt. Betriebliche und schulische Ausbildung ermöglichen den Zugang zu grundlegenden betriebswirtschaftlichen Problemstellungen und Begriffen aus einer geschäftsprozessorientierten Sicht. Die Förderung von Orientierungswissen, das Lösen komplexer und exemplarischer Aufgabenstellungen, systemorientiertes und vernetztes Denken und Handeln sind Bestandteil der Ausbildung. Die Lernfelder dieses Rahmenlehrplanes orientieren sich an typischen Geschäftsprozessen eines Industrieunternehmens. Die Auftragsabwicklung wird als wesentlicher Kernprozess betrachtet, aus dem heraus sich unterstützende Prozesse mit Schnittstellen zu weiteren Kernprozessen ergeben.

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, kann jedoch auf zwei Jahre verkürzt werden. Diese Verkürzung muss jedoch durch den Betrieb genehmigt und rechtzeitig bei der IHK beantragt werden. Alle Anträge auf Verkürzung der Ausbildungszeit werden als Einzelfallentscheidung bearbeitet. Eine bundeseinheitliche Regelung (z. B. sehr guten Notendurchschnitt) gibt es hierbei nicht. In einigen Betrieben wird der erfolgreiche Abschluss der Höheren Handelsschule (mit dem Schulabschluss der Fachhochschulreife bzw. Fachabi) angerechnet, sodass die Ausbildung/Umschulung im Betrieb und Berufsschule nur noch 2,5 Jahre oder 2 Jahre dauert.


Voraussetzungen für die Berufsausbildung

  • möglichst Realschulabschluss (mit erweitertem Sekundarabschluss I) und/oder Besuch der Höheren Handelsschule (mit erweitertem Sekundarab­schluss I)
  • Kontaktfreudigkeit sowie offener Umgang mit Menschen
  • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
  • Befähigung zum und Freude am prozessorientierten Denken beim Arbeiten
  • in Industrieunternehmen



Unterrichtsorganisation
Der Berufschulunterricht findet in im ersten Lehrjahr zweimal pro Woche und anschließend einmal pro Woche statt.

Ausbildungsinhalte
Für den nach Lernfeldern gegliederten Unterricht an den Berufsschulen ist auf Bundesebene der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz maßgeblich.

Auf Landesebene richtet sich die Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur /zum Industriekauffrau/ Industriekaufmann.

Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich aus den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport sowie den berufsbezo­genen Lernfeldern zusammen. Die Vermittlung der Inhalte der berufsbezoge­nen Lernfelder erfolgt auf Grundlage des schulischen Arbeitsplanes:


Prüfungen

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Das Ablegen der Zwischen­prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen

  • Prüfungsbereich Geschäftsprozesse – 180 Minuten (zählt 40 %)
  • Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle – 90 Minuten (zählt 20 %)
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde – 60 Minuten (zählt 10 %)


Die praktische Abschlussprüfung (Prüfungsbereich Einsatzgebiet) wird mündlich geprüft

  • Prüfungsbereich Einsatzgebiet – 30 Minuten (zählt 30 %)


Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfungen ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.

Schulabschluss
Der erweiterte Sekundarabschluss I wird bei Vorliegen folgender Voraussetzungen erworben:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung
  • Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
  • jeweils mindestens die Note 3 in den Fächern Deutsch, einer Fremdsprache und der Durchschnittsnote im berufsspezifischen Bereich


Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten an unserer Schule
Fachoberschule Wirtschaft Klasse 12, Abschluss: Fachhochschulreife
Berufliches Gymnasium Klassen 11-13, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife

Ansprechpartner
Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf:
Frau Thomä E-Mail per Kontaktformular

Ansprechpartner für den Koordinationsbereich Berufsschule:
Herr Rudsinske E-Mail per Kontaktformular