Die Berufseinstiegsschule (BES) Wirtschaft wird an der HLA Hameln ab dem Schuljahr 2022/2023 in Vollzeit eingeführt.

 

Aufnahmevoraussetzungen

 
  • Schülerinnen und Schüler, die eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I einer allgemein bildenden Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben.
  • Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss, wenn nicht zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel einer Berufsfachschule erreicht werden kann (auf jeden Fall, wenn in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch die Durchschnittsnote geringer als 3,5 ist.)
  • Schülerinnen und Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr, nachdem ein Beratungsgespräch stattgefunden hat.
 

Ziele

 
  • Förderung der Ausbildungsreife
  • Förderung sozialer Kompetenzen
  • Förderung der Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch
  • Qualifikation zur Aufnahme einer Berufsausbildung
  • Erwerb des Hauptschulabschlusses (bei erfolgreichem Besuch)
  • das Kennenlernen betrieblicher und beruflicher Alltagssituationen
 

Prüfung / Abschluss

 
  • In den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik ist am Ende des Schuljahres je eine Überprüfungsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten zu schreiben.

Im berufsbezogenen Lernbereich wird am Ende eines jeden Qualifizierungsbausteins eine schriftliche und praktische Prüfung durchgeführt.

Unterrichtsorganisation

 
  • Berufsübergreifender Lernbereich (14 Wochenstunden):

          Deutsch/Kommunikation, Englisch, Mathematik, Politik, Religion, Sport

  • Berufsbezogener Lernbereich (21 Wochenstunden):

          Qualifizierungsbausteine in der beruflichen Fachrichtung

  • Qualifizierungsbausteine stellen inhaltlich und zeitlich begrenzte Lerneinheiten dar, in denen die fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalte einbezogen sind.
 

Praktische Ausbildung im Betrieb

 
  • Betriebspraktikum: (160 Zeitstunden bzw. 4 Wochen bzw. 20 Tage)
 

Kosten

 
  • Die Lehrmittelfreiheit erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Es entstehen darüber hinaus Kosten für Kopien und Unterrichtsmaterialien. Die Fahrtkosten werden auf Antrag vom Schulträger übernommen.